EuGH-Urteil stärkt Passagierrechte bei Flugverspätungen durch überlastete Sicherheitskontrollen

Ljiljana Hein
Ljiljana Hein
3 Min.
Eine Gruppe von Menschen steht in einer Schlange am Flughafen, einige halten Taschen, mit Polen, Bändern, Texttafeln, Bildschirmen und Deckenleuchten im Hintergrund.Ljiljana Hein

Flugverspätung aufgrund langer Check-in: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Urteil stärkt Passagierrechte bei Flugverspätungen durch überlastete Sicherheitskontrollen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Fluggesellschaften Passagieren Entschädigungen für Verspätungen zahlen müssen, die durch überlastete Sicherheitskontrollen am Flughafen verursacht wurden – sofern die Airline sich bewusst dafür entschieden hat, auf verspätete Reisende zu warten. Das Urteil folgt auf einen Rechtsstreit mit der bulgarischen Fluggesellschaft European Air Charter, gegen die nach einer mehr als fünfstündigen Verspätung im Juli 2022 Klagen eingereicht wurden.

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Entscheidung der Airline, einen Flug für verspätete Passagiere zu halten, als "außergewöhnlicher Umstand" im Sinne des EU-Rechts gewertet werden kann.

Der Vorfall ereignete sich im Sommer 2022 am Flughafen Köln/Bonn. Das Sicherheitspersonal war überlastet, wodurch sich ungewöhnlich lange Warteschlangen und Verzögerungen für die Reisenden ergaben. In der Folge verpassten einige Passagiere die Check-in-Frist für einen Flug von European Air Charter.

Statt pünktlich zu starten, entschied sich die Airline, auf die verspäteten Passagiere zu warten. Diese Entscheidung hatte eine Kettenreaktion zur Folge: Die Fluggesellschaft musste alle späteren Flüge an diesem Tag umorganisieren. Ein Flug hob schließlich mit mehr als fünf Stunden Verspätung ab und erreichte sein Ziel über drei Stunden später als geplant.

Zwei betroffene Passagiere forderten daraufhin jeweils 400 Euro Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004. Die Airline argumentierte, das Chaos an den Sicherheitskontrollen des Flughafens Köln/Bonn stelle einen "außergewöhnlichen Umstand" dar, der sie von der Zahlungspflicht befreie.

Der EuGH sah dies jedoch anders. Er urteilte, dass eine Fluggesellschaft den "außergewöhnlichen Umstand" nicht als Rechtfertigung anführen kann, wenn sie eigenständig entscheidet, auf Passagiere zu warten – statt durch externe Faktoren dazu gezwungen zu werden. Das Gericht verwies dabei auf frühere Urteile wie Wallentin-Hermann gegen Ryanair (2008), die enge Grenzen für das gezogen hätten, was als unkontrollierbarer Umstand gilt.

Der Fall geht nun zurück an das Landgericht Düsseldorf, das prüfen muss, ob die Entscheidung von European Air Charter tatsächlich freiwillig getroffen wurde. Das deutsche Gericht wird auch über die Entschädigungsforderungen entscheiden, muss dabei jedoch die rechtliche Auslegung des EuGH zugrunde legen.

Das Urteil macht deutlich, dass Airlines sich nicht auf Verspätungen an anderen Flughäfen berufen können, um Entschädigungszahlungen zu umgehen, wenn sie aktiv beschließen, auf Passagiere zu warten. Das Düsseldorfer Gericht wird nun die genauen Umstände des Falls prüfen, bevor es eine endgültige Entscheidung über die geforderten 400 Euro trifft.

Passagiere, deren Flüge erhebliche Verspätungen aufweisen, könnten nun bessere Aussichten auf Entschädigung haben – selbst wenn die Störungen nicht am Abflugflughafen ihren Ursprung haben.

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