BGH-Urteil beendet jahrelangen Postbank-Streit der Deutschen Bank

Andrew Gude
Andrew Gude
2 Min.
Ein altes Buch mit dem Titel "Z.D. Nürnberg, Deutschland, 1791" mit einem Stempel, der die erste Auflage anzeigt, und handgeschriebenem Text auf seinen Seiten.Andrew Gude

BGH verwirft Beschwerde der Deutschen Bank im Postbank-Streit - BGH-Urteil beendet jahrelangen Postbank-Streit der Deutschen Bank

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Aktionären der Postbank beendet. Im Mittelpunkt des Konflikts stand die Frage, ob das Übernahmeangebot der Bank aus dem Jahr 2010 fair war – Anleger warfen der Deutschen Bank vor, sie hätten zu wenig erhalten. Mit seinem Urteil bestätigt der BGH nun, dass die Bank bereits 2008 ein Angebot hätte abgeben müssen, als die Aktien noch deutlich höher bewertet waren.

Der Fall nahm seinen Anfang, nachdem die Deutsche Bank 2010 die Mehrheit an der Postbank übernommen hatte. Dreizehn ehemalige Aktionäre fühlten sich benachteiligt: Sie hatten pro Aktie nur 25 Euro erhalten, obwohl der Postbank-Kurs 2008 noch bei 57,25 Euro gelegen hatte. Ihre Argumentation: Die Deutsche Bank habe bereits zu diesem Zeitpunkt die Kontrolle über die Postbank erlangt und hätte daher damals ein Übernahmeangebot vorlegen müssen.

Das Oberlandesgericht Köln hatte zunächst zugunsten der Aktionäre entschieden – ein Urteil, das die Deutsche Bank später anfocht. Der BGH wies nun die Revision der Bank zurück und bestätigte damit das vorherige Urteil. Damit bleiben die Klagen der Kläger rechtmäßig bestehen, auch wenn die Deutsche Bank die meisten Streitigkeiten bereits beigelegt hat. Insgesamt zahlte sie rund 112 Millionen Euro, einschließlich Zinsen.

Trotz des Urteils drohen der Bank keine weiteren finanziellen Folgen. Frühere Vergleichszahlungen hatten die meisten potenziellen Haftungsrisiken bereits abgedeckt und schützen sie so vor zusätzlichen Ausgleichszahlungen.

Die Entscheidung des BGH setzt einen Schlussstrich unter den jahrelangen Rechtsstreit um die Bewertung der Postbank. Aktionäre, die 2010 pro Aktie 25 Euro erhielten, werden keine weitere Entschädigung mehr erhalten, da die früheren Vergühle der Deutschen Bank die Angelegenheit regeln. Das Urteil stellt klar, dass die Kontrolle über die Postbank bereits 2008 auf die Deutsche Bank überging – die finanziellen Auswirkungen bleiben jedoch begrenzt.

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