Zoll gibt 20.000 Cannabissamen nach monatelanger Beschlagnahmung frei
Ljiljana HeinZoll gibt 20.000 Cannabissamen nach monatelanger Beschlagnahmung frei
Ein niederländisches Unternehmen hat 20.000 Cannabissamen zurückerhalten, nachdem der deutsche Zoll diese vorübergehend beschlagnahmt hatte. Die Sendung im Wert von mehreren zehntausend Euro wurde nach Abschluss der offiziellen Ermittlungen freigegeben.
Die Samen waren Anfang August 2025 bei einer Routinekontrolle im Kreis Viersen nahe der niederländischen Grenze sichergestellt worden. Zollbeamte fanden sie in kleinen Beuteln verpackt in Kisten.
Eine Überprüfung durch den Zoll und die Staatsanwaltschaft bestätigte später ihren legalen Status. Da Cannabissamen als Vermehrungsmaterial gelten, ist ihre Einfuhr nach Deutschland erlaubt. Am 22. Oktober 2025 gab das Zollamt Krefeld die Sendung an das niederländische Unternehmen zurück, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist.
Das Unternehmen erhielt seine Ware ohne weitere rechtliche Konsequenzen zurück. Der Fall wirft ein Licht auf die Regelungen zu Cannabissamen, die weiterhin legal eingeführt werden dürfen, sofern sie den Klassifizierungsstandards entsprechen. Gegen das Unternehmen wurden keine Anklagen erhoben.






