Zoll entdeckt fünf illegale Arbeiter auf NRW-Baustelle – Ermittlungen laufen
Marit CichoriusZoll entdeckt fünf illegale Arbeiter auf NRW-Baustelle – Ermittlungen laufen
Zollbeamte in Dortmund haben bei einer Routinekontrolle fünf ausländische Arbeiter ohne gültige Papiere aufgedeckt. Die Aktion fand am 22. Oktober 2025 auf einer Baustelle für Glasfaserinstallationen in Gladbeck statt. Gegen die Männer wurden inzwischen strafrechtliche Ermittlungen wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Die Kontrolle galt einer Gruppe von Arbeitnehmern, die für ein in Polen ansässiges Unternehmen tätig waren. Unter ihnen befanden sich vier usbekische und ein turkmenischer Staatsbürger. Keiner von ihnen konnte ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis vorweisen, die für eine Beschäftigung in Deutschland erforderlich sind.
Einer der usbekischen Arbeiter war bereits zuvor wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland aktenkundig geworden. Die Zollfahnder nahmen alle fünf Männer vorläufig fest, während die Ermittlungen weiterlaufen. Der Fall hat zudem eine Überprüfung ausgelöst, ob der Arbeitgeber die vorgeschriebenen Verfahren für die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland eingehalten hat.
Verstöße gegen Arbeitsgesetze, wie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Bußgelder können bis zu 500.000 Euro betragen, wobei Verstöße ab 200 Euro im Gewerbezentralregister erfasst werden. Unternehmen, die nach dem AEntG oder dem Mindestlohngesetz (MiLoG) mit mindestens 2.500 Euro bestraft werden, riskieren zudem den vorübergehenden Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Den fünf festgenommenen Arbeitern drohen nun mögliche Abschiebung und rechtliche Folgen. Gegen ihren Arbeitgeber wird weiterhin wegen möglicher Verstöße gegen Entsenderichtlinien ermittelt. Bei einer Verurteilung müsste das Unternehmen mit hohen Geldstrafen und Einschränkungen bei künftigen öffentlichen Aufträgen rechnen.






