19 March 2026, 18:21

Windpark siegt gegen Gleitschirmverein: Gericht lehnt Eilantrag ab

Eine Libelle in der Luft über einem Gewässer mit grünen Pflanzen im Hintergrund.

Drachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Windpark siegt gegen Gleitschirmverein: Gericht lehnt Eilantrag ab

Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark

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Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit zur Verhinderung eines nahegelegenen Windparks verloren. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag des Clubs ab und urteilte, dass das Projekt keine existenzbedrohende Gefahr für dessen Betrieb darstelle. Die Entscheidung ebnet den Weg für die geplante Realisierung des Windparks in einer ausgewiesenen Energiezone.

Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, der Windpark berge erhebliche Sicherheitsrisiken. Die Turbulenzen durch die Anlagen würden den Flugbetrieb stören und zu Einschränkungen zwingen. Bisher gelten Startverbote bei Windgeschwindigkeiten über 30 Stundenkilometern – unabhängig vom Windpark.

Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass Flüge bei Windstärken unter 20 Stundenkilometern sicher möglich seien. Bedenken hinsichtlich Turbulenzen bei höheren Geschwindigkeiten wies es zurück, da die Risiken nicht ausreichend belegt seien. Die Richter betonten zudem, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei.

Der geplante Windpark liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, wie im Landesentwicklungsplan vorgesehen. Öffentlich einsehbare Unterlagen geben jedoch keine Auskunft über die genaue Anzahl der Anlagen oder spezifische Sicherheitsvorkehrungen für den Lufsport.

Mit dem Urteil kann der Windpark nun wie geplant umgesetzt werden. Die Richter bestätigten, dass das Projekt die Aktivitäten des Vereins unter normalen Windbedingungen nicht gefährde. Der Flugplatz des Clubs, einer der meistfrequentierten in der Region, wird weiterhin unter den bestehenden Sicherheitsauflagen betrieben.

Quelle