19 March 2026, 16:26

Windkraftanlage siegt über Drachenflieger: Gericht entscheidet im Hochsauerlandkreis

Zwei Menschen paragleiten über einem Stadion mit Zuschauern, mit Pfosten um das Stadion und Himmel im Hintergrund.

Paragliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windkraftanlage siegt über Drachenflieger: Gericht entscheidet im Hochsauerlandkreis

Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und entschied, dass das Projekt seine Zukunft nicht gefährde. Damit kann der Windpark in der Nähe eines beliebten Fluggebiets wie geplant gebaut werden.

Streitpunkt war eine Windkraftanlage, die etwa 550 Meter vom Startplatz des Vereins entfernt entstehen soll. Das seit 1998 genutzte Gelände verzeichnet rund tausend Flüge pro Jahr und zählt damit zu den meistfrequentierten der Region. Die Vereinsmitglieder argumentierten, die Anlage würde unzumutbare Einschränkungen und erhebliche Sicherheitsrisiken für die Piloten mit sich bringen.

Das OVG wies diese Bedenken zurück und stellte fest, der Verein sei im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden. Die Richter fanden zudem keine Belege dafür, dass das Projekt den Verein zur Schließung zwingen würde. Sie verwiesen darauf, dass bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h der Flugbetrieb weitgehend unbeeinträchtigt bleiben könne.

Im Hochsauerlandkreis sind derzeit etwa 15 Windkraftanlagen in Betrieb, weitere 20 sind bis 2025 geplant. Zusätzliche Projekte in der Nähe des Rothaargebirges und von Gleitschirmfluggebieten in Meschede könnten ähnliche Konflikte auslösen, da sie in empfindlichen Sensorbereichen liegen.

Mit dem Urteil ist der Weg für den Bau des Windparks in der Nähe des Flugvereins frei. Angesichts weiterer geplanter Anlagen im Kreis könnten die Spannungen zwischen erneuerbaren Energien und Freizeitluftfahrt jedoch bestehen bleiben. Die Entscheidung bestätigt, dass die bestehenden Beteiligungsverfahren den rechtlichen Anforderungen genügen.

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