Untersuchung findet keine Belege für rituelle Gewalt in deutschen Bistümern
Albin ReisingUntersuchung: Keine Beweise für rituelle Missbrauch in Diözesen - Untersuchung findet keine Belege für rituelle Gewalt in deutschen Bistümern
Unabhängige Untersuchung findet keine Belege für organisierte rituelle Gewalt in deutschen Bistümern
Eine unabhängige Untersuchung zu Vorwürfen organisierter ritueller Gewalt und sexuellen Missbrauchs in mehreren deutschen Bistümern hat keine glaubwürdigen Beweise für die Behauptungen gefunden. Die von der Kölner Kanzlei Feigen-Graf geleitete Prüfung untersuchte Anschuldigungen gegen hochrangige Kirchenvertreter, kam jedoch zu dem Schluss, dass keine schweren Straftaten stattgefunden haben.
Betroffene hatten von extremen Gewalttaten berichtet, darunter Vergewaltigungen, erzwungene Abtreibungen und Tötungsdelikte, an denen Priester und Bischöfe beteiligt gewesen sein sollen. Der Abschlussbericht stellt jedoch fest, dass diese Erinnerungen wahrscheinlich durch therapeutische Einflüsse geprägt wurden und nicht auf tatsächlichen Ereignissen beruhen.
Die Ermittlungen konzentrierten sich auf fünf Bistümer: Münster, Essen, Paderborn, Hildesheim sowie das Erzbistum Köln. Es wurden Gespräche mit den Anzeigenden geführt und deren Aussagen psychologisch bewertet. Zu den Beschuldigten zählten prominente Persönlichkeiten wie Franz Kardinal Hengsbach, Joseph Kardinal Höffner und Joachim Kardinal Meisner.
Die Psychologinnen Silvia Gubi-Kelm und Petra Wolf kamen zu dem Ergebnis, dass die Erinnerungen an rituellen Missbrauch vermutlich falsch sind. Der Bericht deutet darauf hin, dass frühere Beratungsstellen im Bistum Münster unbeabsichtigt diese falschen Erinnerungen verstärkt haben könnten, indem sie Betroffene ermutigten, nach verdrängten Erinnerungen zu suchen. Zwar anerkennt die Untersuchung die Aufrichtigkeit der Vorwürfe, fand jedoch keine konkreten Belege, die die Schilderungen stützen.
Der Abschlussbericht wird in einer anonymisierten und redigierten Fassung veröffentlicht, um die Identitäten aller Beteiligten zu schützen. Gleichzeitig wird betont, dass den Betroffenen selbst keine Schuld an ihren Aussagen zuzuschreiben ist, da ihre Überzeugungen unter therapeutischer Begleitung entstanden sind.
Die Ergebnisse beenden eine langwierige und sensible Untersuchung. Gegen die beschuldigten Kirchenvertreter werden keine strafrechtlichen Schritte eingeleitet, da keine nachweisbaren Belege für organisierte rituelle Gewalt oder die beschriebenen Straftaten vorliegen. Die Veröffentlichung des Berichts soll Transparenz schaffen und zugleich die Privatsphäre aller Beteiligten wahren.






