Ulrike Guérot scheitert mit Klage gegen ihre Entlassung an der Uni Bonn
Albin ReisingPolitikwissenschaftlerin Ulrike Guérot verliert erneut vor Gericht - Ulrike Guérot scheitert mit Klage gegen ihre Entlassung an der Uni Bonn
Die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot hat ihren Rechtsstreit gegen die Universität Bonn verloren, nachdem sie im Februar 2023 entlassen worden war. Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte ein früheres Urteil, wonach ihre Kündigung rechtmäßig war. Im Mittelpunkt des Falls standen Vorwürfe des Plagiats und Fehlverhaltens während ihrer Bewerbung um eine Dozentenstelle.
Guérot sah sich erstmals mit einer Kündigung konfrontiert, nachdem die Universität ihr vorgeworfen hatte, in ihrer Bewerbung fremde Arbeiten ohne ordnungsgemäße Quellenangabe zitiert zu haben. Der vorsitzende Richter, Lothar Staschik, bestätigte später, dass ihr Verhalten im Einstellungsverfahren unangemessen gewesen sei. Das Arbeitsgericht Bonn hatte ihre Klage gegen die Kündigung zunächst abgewiesen, woraufhin Guérot Berufung einlegte.
Jenseits akademischer Kontroversen bleibt Guérot eine polarisierende Figur. Während der COVID-19-Pandemie zog sie mit ihrer scharfen Kritik an staatlichen Schutzmaßnahmen breite Aufmerksamkeit auf sich. Kürzlich sorgten ihre Forderungen nach sofortigen Friedensverhandlungen im Ukraine-Krieg für weitere Diskussionen. Kritiker werfen ihr vor, mit einigen Äußerungen die Grenze zwischen Angreifer und Opfer zu verwischen.
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts beendet das juristische Verfahren. Sowohl das Ersturteil als auch die Berufungsinstanz bestätigten, dass die Kündigung durch die Universität rechtens war. Mit der abschließenden Abweisung der Berufung ist Guérots Entlassung von der Universität Bonn nun endgültig.
Der Fall unterstreicht die Konsequenzen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und bekräftigt die Haltung der Universität in Sachen Integrität bei Einstellungen. Ihre öffentlichen Stellungnahmen zu politischen Themen sorgen indes weiterhin für Debatten – weit über die Gerichtssäle hinaus.
