Stichwahl in Bergisch Gladbach: Wer wird neuer Oberbürgermeister und Landrat?
Ljiljana HeinStichwahl in Bergisch Gladbach: Wer wird neuer Oberbürgermeister und Landrat?
Stichwahl für Oberbürgermeister von Bergisch Gladbach und Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises am 28. September 2025
Am Sonntag, dem 28. September 2025, findet die Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters von Bergisch Gladbach und des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises statt. Die Wähler entscheiden dabei zwischen den beiden Spitzenkandidaten der ersten Wahlrunde vom 14. September 2025.
Die Stichwahl wird in denselben Wahllokalen wie bei der Hauptwahl am 14. September durchgeführt. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wahlunterlagen für die Briefwahl werden automatisch an alle versandt, die diese für die Hauptwahl beantragt hatten. Die Zusendung beginnt am Montag, dem 22. September 2025. Wähler können die Unterlagen auch persönlich im Wahlamt der Stadt gegen Vorlage eines gültigen Ausweises abholen.
Ausgefüllte Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 16 Uhr am Sonntag, dem 28. September, in den städtischen Wahlbriefkästen oder im zentralen Wahlamt eingeworfen werden. Wähler, die ihre Unterlagen nicht erhalten haben, können das Problem bis 12 Uhr am Samstag, dem 27. September, im Wahlamt melden und Ersatzunterlagen anfordern.
Wähler, die vor dem 14. September Briefwahl beantragt hatten, sind von der Wahl vor Ort ausgeschlossen, es sei denn, sie bringen ihre ursprünglichen Unterlagen mit. Das Wahlamt kann auf Anfrage bestätigen, ob ein Wähler für die Stichwahl Briefwahl beantragt hat.
Das Wahlamt hat klare Fristen für die Abgabe und den Ersatz von Briefwahlunterlagen festgelegt. Wähler müssen diese Vorgaben einhalten, damit ihre Stimme gezählt wird. Mit der Stichwahl endet das Verfahren zur Wahl beider Kommunalvertreter.






