Stichwahl Düren 2025: Fristen für Briefwahl und Wahllokale im Überblick
Albin ReisingStichwahl Düren 2025: Fristen für Briefwahl und Wahllokale im Überblick
Am 28. September 2025 findet die Stichwahl für den Landrat des Kreises Düren statt. Wählerinnen und Wähler, die bereits an der Erstwahl am 14. September teilgenommen haben, können in denselben Wahllokalen ihre Stimme abgeben.
Wer für die erste Wahl bereits Briefwahl beantragt hatte, erhält die Unterlagen für die Stichwahl automatisch zugeschickt. Alle anderen können die Briefwahlunterlagen bis Freitag, den 26. September, 15:00 Uhr, beantragen – online, per QR-Code oder schriftlich.
Für die Briefwahl sind persönliche Angaben, eine Unterschrift sowie die korrekte Rücksendeadresse erforderlich. Familien oder Ehepaare können zwar einen gemeinsamen Antrag stellen, doch müssen alle wahlberechtigten Personen ihre Daten und Unterschriften angeben. Sollten die Unterlagen nicht bis Anfang nächster Woche eingehen, wird empfohlen, sich umgehend mit dem Wahlamt Düren in Verbindung zu setzen.
Bei der Wahl vor Ort ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Der Wahlbenachrichtigungsbrief vom 14. September behält auch für die Stichwahl seine Gültigkeit.
Auf der Website der Stadt Düren finden sich weitere Informationen zu Brief- und Präsenzwahl. Die Wähler werden aufgefordert, ihre Unterlagen und Fristen sorgfältig zu prüfen. Das Wahlamt steht bei fehlenden oder verspäteten Briefwahlunterlagen unterstützend zur Seite.






