09 June 2026, 02:16

Stadtratswahl: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung gescheitert – doch Prüfung geht weiter

Stadtverwaltung lehnt Einwände gegen Berechnung der Sitzverteilung ab

Stadtratswahl: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung gescheitert – doch Prüfung geht weiter

Drei Einsprüche gegen die jüngsten Ergebnisse der Stadtratswahl sind von der lokalen Verwaltung zurückgewiesen worden. Die Beschwerden richteten sich gegen die Methode zur Berechnung der Sitzverteilung. Die Behörden erklärten sie aufgrund unzutreffender rechtlicher Argumente für unzulässig.

Die Einsprüche waren von Mitgliedern des Wahlausschusses, Michael Kirbach und Anissa Saysay, sowie dem Sprecher des AfD-Stadtverbandes, Bodo Gilz, eingereicht worden. Nach dem Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen können Wähler oder Parteien Wahlergebnisse innerhalb eines Monats anfechten, wenn sie deren Gültigkeit infrage stellen. Die Einsprechenden argumentierten, dass das mathematische Verfahren zur Sitzverteilung fehlerhaft sei und überprüft werden müsse.

Die Stadtverwaltung kam jedoch zu dem Schluss, dass die in den Einsprüchen zitierten Satzungen auf diesen Fall nicht anwendbar seien. In der Folge wurden alle drei Beschwerden abgewiesen. Der nächste Schritt liegt beim Wahlprüfungsausschuss, der eine erste Prüfung der Einsprüche vornehmen wird.

Die endgültige Entscheidung obliegt dem neu gebildeten Rat. Dieses Verfahren beginnt offiziell in der konstituierenden Sitzung, in der die neuen Vertreter die Vorwürfe prüfen werden. Obwohl die Einsprüche für unzulässig erklärt wurden, wird das Prüfverfahren dennoch fortgesetzt. Der Wahlprüfungsausschuss wird die Beschwerden zunächst bewerten, bevor der Rat sein Urteil fällt. Das Ergebnis wird zeigen, ob Änderungen bei der Sitzverteilung erforderlich sind.

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