NRW will Richtern zwei Jahre mehr Arbeit ermöglichen – freiwillig bis 69
Andrew GudeRichter in NRW können länger arbeiten - NRW will Richtern zwei Jahre mehr Arbeit ermöglichen – freiwillig bis 69
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald die Möglichkeit erhalten, zwei Jahre länger zu arbeiten als bisher. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der das Renteneintrittsalter von 67 auf 69 Jahre anhebt. Die Änderung würde es Richtern ermöglichen, ihre Amtszeit freiwillig zu verlängern – eine Option, die ihnen derzeit nicht offensteht.
Der Vorschlag geht auf einen Antrag des Landtags aus Anfang Juli zurück. Die Abgeordneten hatten die Regierung aufgefordert, das Landesrichtergesetz zu ändern. Nach den aktuellen Bestimmungen müssen Richter mit 67 Jahren in den Ruhestand treten, ohne Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung.
Justizminister Benjamin Limbach von den Grünen unterstützt den Plan. Er argumentiert, dass die Neuregelung dem Justizsystem mehr Flexibilität bei der Personalplanung verschaffe. Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag beraten und zur Abstimmung gestellt.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnten Richter in Nordrhein-Westfalen künftig bis zum 69. Lebensjahr im Amt bleiben, wenn sie dies wünschen. Die Anpassung zielt darauf ab, den Personalbedarf in der Justiz zu decken. Die endgültige Entscheidung liegt in den kommenden Monaten beim Landtag.






