10 April 2026, 18:24

NRW führt bundesweit erstes Antidiskriminierungsgesetz für Behörden ein

Roter Stempel mit dem Text "Deutsches Reich" auf schwarzem Hintergrund.

NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch Staatsinstitutionen - NRW führt bundesweit erstes Antidiskriminierungsgesetz für Behörden ein

Nordrhein-Westfalen (NRW) will als erstes Bundesland ein neues Antidiskriminierungsgesetz für seine öffentlichen Behörden einführen. Der Gesetzentwurf, der unter den deutschen Ländern bisher einzigartig ist, zielt darauf ab, unfaire Behandlung aufgrund persönlicher Merkmale in staatlichen Einrichtungen zu verhindern.

Das geplante Gesetz verbietet Diskriminierung durch alle Landesbehörden in NRW. Geschützte Merkmale umfassen Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, Staatsangehörigkeit und ethnische Herkunft. Auch antisemitische oder rassistische Klischees werden ausdrücklich erfasst.

Anders als bestehende Regelungen schließt das Gesetz eine rechtliche Lücke: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt bisher nicht für öffentliche Institutionen. Das neue Gesetz wird sich zwar nicht auf kommunale Behörden erstrecken, soll aber Ende 2026 in Kraft treten.

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Betroffene, die sich bei Bewerbungen oder Vorstellungsgesprächen in Landesbehörden benachteiligt fühlen, können künftig Rechtsschutz beantragen. Beschwerdeführende müssen Beweise für mögliche Diskriminierung vorlegen und können sich an eine der 42 Antidiskriminierungsberatungsstellen in NRW wenden. Im Vordergrund stehen dabei Lösungsansätze statt finanzieller Entschädigungen – Schadensersatz kommt nur infrage, wenn andere Wege scheitern.

Klagen richten sich gegen den Staat, nicht gegen einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter. Das Personal soll durch Schulungen für Diskriminierungsfragen sensibilisiert werden, um die Einhaltung der neuen Vorschriften zu gewährleisten.

Falls das Gesetz verabschiedet wird, wäre NRW nach Berlin das zweite Bundesland, das solche Schutzmaßnahmen umsetzt. Es stärkt die Rechte der Bürger im Umgang mit Behörden und verlagert die Verantwortung für die Bekämpfung von Diskriminierung auf den Staat selbst.

Quelle