Neue Überweisungsregeln ab Oktober: Wer haftet bei Betrug?
Neue Regeln für Banküberweisungen treten am 9. Oktober in Kraft
Ab dem 9. Oktober gelten strengere Vorschriften für Überweisungen: Nach der sogenannten „Prüfung des Zahlungsempfängers“ (engl. Verification of Payee, VoP) müssen Banken und Sparkassen vor der Ausführung einer Zahlung kontrollieren, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Die Maßnahme soll Betrugsfälle eindämmen, verlangt von Kunden aber auch erhöhte Aufmerksamkeit.
Künftig vergleichen die Institute vor jeder Überweisung den Kontonamen mit der IBAN. Stimmt alles überein, haftet die Bank im Schadensfall – etwa wenn das Geld nicht beim richtigen Empfänger ankommt. Gibt es jedoch Unstimmigkeiten oder lässt sich der Konteninhaber nicht zweifelsfrei zuordnen, erhalten Kunden eine Warnmeldung. In diesem Fall sollten sie die Zahlung nur dann freigeben, wenn sie sich sicher sind, dass die Abweichung harmlos ist.
Wer die Warnung ignoriert und die Überweisung trotzdem tätigt, trägt das volle Risiko: Bei Betrug gibt es keinen Ersatz. Banken lehnen Erstattungen ab, wenn Kunden grob fahrlässig handeln oder vorsätzlich falsche Angaben machen. Häufig tricksen Betrüger ihre Opfer dazu, Geld auf Konten von Kriminellen statt an den eigentlichen Empfänger zu überweisen.
Die EU schreibt eine solche Namen-IBAN-Prüfung zwar nicht vor, doch deutsche Aufsichtsbehörden haben sie eingeführt, um der wachsenden Betrugswelle entgegenzuwirken. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ruft Verbraucher dazu auf, sorgsam mit Kontodaten umzugehen. Betrüger nutzen oft gefälschte E-Mails oder Scheinjobangebote, um an persönliche Daten zu gelangen oder Zahlungen umzuleiten.
Das neue System verteilt die Verantwortung neu: Banken übernehmen zwar einen Teil des Risikos, doch Kunden bleiben in der Pflicht. Wer Warnungen beachtet und die Angaben genau prüft, genießt besseren Schutz. Kommt es trotzdem zu Betrug, erstatten Banken den Schaden nur, wenn die Kunden nachweislich verantwortungsvoll gehandelt haben.






