Kölner Gericht stoppt Verkauf von Cannabis-Jungpflanzen als illegalen Handel
Albin ReisingGericht bestätigt Verbot des Handels mit angepflanzten Hanfsämlingen - Kölner Gericht stoppt Verkauf von Cannabis-Jungpflanzen als illegalen Handel
Ein Kölner Unternehmer darf keine getopften Cannabis-Jungpflanzen mehr verkaufen, nachdem ein Gericht den Handel für illegal erklärt hat. Die Entscheidung fällt trotz des Arguments des Geschäftsmanns, dass die Pflanzen als legales Vermehrungsmaterial behandelt werden sollten. Ihm bleibt nun die Möglichkeit, das Urteil vor einem höheren Gericht anzufechten.
Der Unternehmer betrieb in Köln ein Ladengeschäft sowie einen Onlineshop und bot dort cannabisbezogene Produkte an, darunter auch getopfte Jungpflanzen. Er behauptete, es handele sich dabei lediglich um Vermehrungsmaterial, dessen Verkauf Händlern gesetzlich erlaubt sei.
Die Stadt Köln widersprach dieser Auffassung und leitete rechtliche Schritte ein. Sie argumentierte, dass die Jungpflanzen unter das deutsche Verbot des kommerziellen Cannabishandels fallen. Ein Gericht bestätigte diese Position und urteilte, dass getopfte Pflanzen nicht als Stecklinge gelten und daher als Cannabis eingestuft werden – ihr Verkauf sei somit illegal.
Das Cannabiskontrollgesetz erlaubt zwar den privaten, nichtkommerziellen Anbau für den Eigenbedarf, erstreckt sich jedoch nicht auf den Verkauf von Jungpflanzen. Der Unternehmer kann das Urteil nun vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in Nordrhein-Westfalen anfechten.
Das Urteil unterstreicht die bestehenden Beschränkungen für den kommerziellen Cannabisverkauf in Deutschland – selbst bei Jungpflanzen. Der Fall des Unternehmers zeigt die anhaltenden juristischen Diskussionen darüber, was nach geltendem Recht als Vermehrungsmaterial gilt. Nun muss ein höheres Gericht entscheiden, ob das Verbot bestehen bleibt oder aufgehoben wird.






