03 April 2026, 16:31

Kölner Ausländeramt behält beschlagnahmte Handys bis zur Abschiebung ein – bundesweit einzigartig

Menschen sitzen auf dem Flughafenboden, einige halten Handys, mit Taschen drumherum und Bildschirmen im Hintergrund, die Zika-Virus-Informationen anzeigen.

Kölner Ausländeramt behält beschlagnahmte Handys bis zur Abschiebung ein – bundesweit einzigartig

Eine umstrittene Praxis im Kölner Ausländeramt gerät in die Kritik, nachdem bekannt wurde, dass die Behörde beschlagnahmte Geräte bis zur Abschiebung einbehält. Während die meisten deutschen Städte die Elektronik nach der Prüfung zurückgeben, behält Köln die Geräte – eine Vorgehensweise, die erst ans Licht kam, nachdem ein Geflüchteter eine Abgeordnete auf das Problem aufmerksam gemacht hatte. Die Praxis ist zwar rechtlich zulässig, doch bundesweit einmalig.

Aufgedeckt wurde der Fall, als sich ein Geflüchteter an Clara Bünger, Bundestagsabgeordnete der Linken, wandte. Dabei stellte sich heraus, dass das Kölner Ausländeramt unter der Leitung der Juristin Christina Boeck beschlagnahmte Geräte bis zur Ausreise der Besitzer aufbewahrt. Andere Großstädte wie München, Berlin, Bremen und Stuttgart verfolgen diese Praxis nicht.

Nach Aufenthaltsrecht können die Behörden selbst entscheiden, ob sie die Geräte zurückgeben oder einbehalten. Kölns Vorgehen ist bundesweit einzigartig, obwohl die entsprechende Regelung bereits seit 2015 besteht. Zwischen Januar und Juni 2024 konfiszierte die Behörde 130 Geräte – meist Handys von Menschen, denen die Abschiebung droht.

In ganz Nordrhein-Westfalen wurden im gleichen Zeitraum nur 344 Geräte beschlagnahmt. Bundesweit – ohne NRW – wurden bei Identitätskontrollen 1.247 Geräte eingezogen. Das Gesetz, das solche Durchsuchungen erlaubt, gilt zwar seit 2015, doch für das Jahr 2023 liegen keine Daten vor.

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Kölns Praxis bleibt rechtlich einwandfrei, ist aber unter deutschen Städten ein Einzelfall. Betroffen sind Personen, die das Land verlassen müssen – ihre Geräte werden bis zur Abreise zurückbehalten. Der Fall zeigt, wie lokale Auslegungen nationaler Gesetze zu völlig unterschiedlichen Vorgehensweisen führen können.

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