24 May 2026, 00:32

Großeinsatz nach illegalem Betreten der Müngstener Brücke: Drei Personen in Lebensgefahr

Leichtsinn auf der Müngstener Brücke hat teure Folgen: Polizei und Stadtverwaltung verhängen Kostenbescheide gegen die Täter

Großeinsatz nach illegalem Betreten der Müngstener Brücke: Drei Personen in Lebensgefahr

Drei Personen illegal auf Gleisanlagen der Müngstener Brücke unterwegs – Großeinsatz und juristische Konsequenzen

Am Sonntag, dem 8. März, wurden drei Personen dabei erwischt, wie sie sich widerrechtlich in der Nähe der Gleisanlagen der Müngstener Brücke aufhielten. Der Vorfall löste einenGroßeinsatz der Rettungskräfte aus und führte zu einer vorübergehenden Streckensperrung. Nun prüfen die Behörden die Kostenrückforderung und leiten rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen ein.

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Augenzeugen hatten gegen 12:05 Uhr zwei Erwachsene und ein Kind in der Nähe der Gleise gesichtet. Daraufhin wurde die Strecke zwischen 12:09 und 12:50 Uhr sofort gesperrt. Einsatzkräfte der Bundespolizei, der Wuppertaler Polizeidirektion sowie die Feuerwehren aus Solingen und Remscheid rückten umgehend aus.

Die beiden Erwachsenen gaben später an, eine Navigations-App habe sie über die Brücke geführt. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass Hinweisschilder zu Betretungsverbot stets zu beachten seien. In der Folge leitete die Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unbefugten Betretens der Gleisanlagen gegen die beiden Erwachsene ein.

Die Kosten des Einsatzes werden nun geltend gemacht. Die Bundespolizei veranschlagte ihre Auslagen auf 99,60 Euro, während die Wuppertaler Polizeidirektion pro Schuldner 118,50 Euro in Rechnung stellt – das Verfahren befindet sich noch in der Anhörungsphase. Die Solinger Feuerwehr berechnete rund 656 Euro für den Einsatz von Fahrzeugen und Personal. Die Stadt Remscheid prüft ebenfalls eine mögliche Kostenübernahme, hat jedoch noch keinen Zeitrahmen für eine Entscheidung genannt.

Der Vorfall verursachte erhebliche Behinderungen im Bahnverkehr und band zahlreiche Einsatzkräfte. Die Behörden haben offizielle Kostenbescheide erlassen und rechtliche Schritte eingeleitet, um auf die Gefahren von unbefugtem Zutritt zu Bahnanlagen hinzuweisen.

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