30 April 2026, 18:28

Gescheiterte Abschiebung 2023: Warum Behörden jetzt strengere Regeln brauchen

Eine Gruppe von Menschen hält ein Transparent mit der Aufschrift 'Deutschland, Lagerland Migration ist kein Verbrechen' vor einem umzäunten Gebäude mit Bäumen und Flaggen.

Gescheiterte Abschiebung 2023: Warum Behörden jetzt strengere Regeln brauchen

Gescheiterte Abschiebung im Juni 2023 führt zu strengeren Meldepflichten für Ausländerbehörden

Ein gescheiterter Abschiebeversuch im Juni 2023 hat zu verschärften Berichtspflichten für Mitarbeiter der Ausländerbehörden geführt. Betroffen war Issa al H., dessen Abschiebung aus Deutschland nach Bulgarien scheiterte, weil er sich den Behörden entzog. Der Vorfall legte seitdem Schwächen in den Vollzugsverfahren offen.

Am 5. Juni 2023 trafen Beamte in der ehemaligen Dempsey-Kaserne in Paderborn ein, um Issa al H. nach Bulgarien abzuschieben. Als sie eintrafen, war er nicht in der Unterkunft anwesend. Der Einsatz wurde nach etwa 30 Minuten abgebrochen.

Noch am Mittag desselben Tages kehrte al H. in die Einrichtung zurück. Der für seine Abschiebung gebuchte Flug war bereits ohne ihn gestartet. Weitere Versuche, ihn abzuschieben, unternahm man nach dem gescheiterten Einsatz nicht.

Zu diesem Zeitpunkt durften Beamte die Zimmer anderer Bewohner nicht durchsuchen. Die Unterkunft war für gescheiterte Abschiebungen bekannt – oft wurden die Bewohner im Voraus über Kontrollen der Ausländerbehörde informiert. Erst durch eine Gesetzesänderung Anfang 2024 wurden solche Durchsuchungen erlaubt, doch die Ausländerbehörde Bielefeld hat die neue Regelung noch nicht umgesetzt – mit Verweis auf Personalengpässe.

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Seit dem Anschlag von Solingen müssen Außendienstmitarbeiter nun nach jedem gescheiterten Einsatz einen schriftlichen Bericht vorlegen, in dem sie den Ablauf detailliert schildern. Die neue Vorschrift soll die Verantwortlichkeit in künftigen Fällen erhöhen.

Die missglückte Abschiebung offenbarten systematische Mängel: Gegen al H. wurden nach dem Vorfall keine weiteren Maßnahmen ergriffen, und die wiederkehrenden Entziehungsfälle in der Einrichtung blieben ungelöst. Zwar gelten nun strengere Dokumentationspflichten, doch die grundsätzlichen Vollzugsprobleme bestehen weiter.

Quelle