Festnahme am Düsseldorfer Flughafen: Geldwäsche-Verdächtiger muss Ersatzhaft antreten
Marit CichoriusFestnahme am Düsseldorfer Flughafen: Geldwäsche-Verdächtiger muss Ersatzhaft antreten
Am Flughafen Düsseldorf wurde am 24. April 2025 ein deutscher Staatsbürger während einer routinemäßigen Ausreisekontrolle vorläufig festgenommen. Die Bundespolizei identifizierte ihn als Gesuchten, gegen den ein Haftbefehl der Hamburger Behörden vorlag.
Der Haftbefehl ging auf eine Verurteilung wegen Geldwäsche aus dem August 2022 zurück. Der Mann hatte eine gerichtlich verhängte Geldstrafe in Höhe von 2.926 Euro nicht beglichen, woraufhin eine Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Tagen verhängt worden war. Bundesbeamte nahmen ihn fest und überstellten ihn an die zuständigen Justizbehörden zur weiteren Bearbeitung.
Die Festnahme erfolgte im Rahmen der Vollstreckung eines Gerichtsurteils. Der Mann muss nun die 22-tägige Haftstrafe antreten, da die Strafe nicht gezahlt wurde. Die Justizbehörden werden die weiteren Schritte im Fall einleiten.
