Dreijährige Haftstrafe für Erpressungsversuch gegen Familie Schumacher
Albin ReisingDreijährige Haftstrafe für Erpressungsversuch gegen Familie Schumacher
Ein deutsches Gericht hat einen Mann zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er versucht hatte, die Familie Schumacher mit 15 Millionen Euro zu erpressen. Im Mittelpunkt des Falls standen gestohlene private Fotos, Videos und Krankenakten des ehemaligen Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher. Der Prozess wird nun Mitte November mit weiteren Verhandlungsterminen fortgesetzt.
Das Amtsgericht Wuppertal sprach den Hauptangeklagten des versuchten Erpressungsdelikts schuldig, nachdem er von der Familie Schumacher 15 Millionen Euro gefordert hatte. Bei den Tätern wurden über 900 Bilder, fast 600 Videos und digitalisierte medizinische Unterlagen sichergestellt. Eine Festplatte mit weiteren privaten Daten gilt jedoch weiterhin als verschwunden.
Der Sohn des Angeklagten erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe von 1.200 Euro wegen Beihilfe. Die Familie war mit der Drohung erpresst worden, das gestohlene Material zu veröffentlichen.
Sowohl der Mitangeklagte als auch die drei Beschuldigten haben gegen ihre Verurteilungen Berufung eingelegt. Die Familie Schumacher setzt sich dafür ein, dass ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter als Mittäter und nicht nur als Gehilfe verurteilt wird. Der Prozess wird am 14. November fortgesetzt, wobei bis Anfang Dezember fünf Verhandlungstage anberaumt sind.
Michael Schumacher, der 2013 einen schweren Skiunfall erlitt, wird seitdem aus der Öffentlichkeit ferngehalten. Zu den gestohlenen Daten gehörten auch sensible medizinische Unterlagen zu seinem Gesundheitszustand.
Das Gericht hat fünf weitere Verhandlungstermine zwischen Mitte November und Anfang Dezember festgesetzt. Im Berufungsverfahren wird entschieden, ob die Urteile Bestand haben oder angepasst werden. Die verschwundene Festplatte bleibt ein zentraler Punkt der laufenden Ermittlungen.






