05 June 2026, 16:06

Bundesrat fordert strengere Tierschutzregeln für Lebendtier-Exporte in Drittstaaten

Tierwohl im Tiertransport: Bundesrat setzt Berlin unter Druck

Bundesrat fordert strengere Tierschutzregeln für Lebendtier-Exporte in Drittstaaten

Bundesrat pocht auf besseren Tierschutz bei Lebendtier-Exporten in Drittstaaten

Der deutsche Bundesrat hat eine klare Position zur Verbesserung des Tierschutzes bei Lebendtiertransporten in Länder außerhalb der EU bezogen. Am 26. September 2025 verabschiedete er einen Beschluss, der strengere, rechtlich verbindliche Regelungen auf europäischer Ebene fordert. Der Vorstoß folgt auf wiederholte Vorwürfe wegen Verstößen beim Transport von Nutztieren in bestimmte Drittstaaten.

Die Initiative ging von Nordrhein-Westfalen aus. Der Beschluss benennt ein zentrales Problem: Den zuständigen Behörden fehlen derzeit die Befugnisse, um Verstöße gegen den Tierschutz während des Transports zu unterbinden. Als Lösung schlägt der Bundesrat vor, künftige tierärztliche Gesundheitsbescheinigungen mit klaren Tierschutzstandards zu verknüpfen.

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Nach den neuen Plänen sollen Exporte nur noch genehmigt werden, wenn das Empfängerland gegenüber der EU-Kommission eine formelle Erklärung abgibt. Diese muss die Einhaltung des Terrestrischen Tierschutzcodes der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) bestätigen. Zudem soll die EU-Kommission das Recht erhalten, eigene Untersuchungen einzuleiten und Exporte bei Mängeln vorläufig zu stoppen, bis die Probleme behoben sind.

Zusätzlich fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ihre Entscheidung aus dem Jahr 2023 zu überprüfen. Damals waren bilaterale tierärztliche Bescheinigungen für den Export von Zuchttieren zurückgezogen worden – ein Schritt, den der Bundesrat nun infrage stellt.

Mit dem Beschluss legt der Bundesrat konkrete Maßnahmen vor, um die Kontrollen bei Lebendtier-Exporten zu verschärfen. Gefordert werden EU-weite Vorschriften, strengere Compliance-Prüfungen und die Möglichkeit, Lieferungen bei Nichteinhaltung der Standards zu stoppen. Die Bundesregierung muss sich nun mit diesen Forderungen befassen und über das weitere Vorgehen entscheiden.

Quelle