Bundesnetzagentur warnt vor Betrug bei Balkon-Solaranlagen – falsche Bußgeldforderungen im Umlauf
Ljiljana HeinBundesnetzagentur warnt vor Betrug bei Balkon-Solaranlagen – falsche Bußgeldforderungen im Umlauf
Bundesnetzagentur warnt vor gefälschten Schreiben an Besitzer von Balkon-Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur hat die Öffentlichkeit vor betrügerischen Briefen gewarnt, die sich gezielt an Besitzer von Mini-Photovoltaikanlagen auf Balkonen richten. Die gefälschten Schreiben geben vor, von der Behörde zu stammen, und fordern die sofortige Zahlung angeblicher Bußgelder. Betrüger nutzen dabei die Verunsicherung vieler Verbraucher rund um die Meldepflichten aus, um sie zur Begleichung unnötiger Gebühren zu drängen.
In den falschen Schreiben wird den Empfängern vorgeworfen, ihre kleinen Solaranlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Sie fordern eine „Strafe“ in Höhe von 41,60 Euro und drohen mit einem erhöhten Bußgeld von 208 Euro, falls die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgt. Zudem werden die Besitzer aufgefordert, ihre Anlage nachträglich zu registrieren und einen jährlichen EEG-Bericht vorzulegen.
Die Bundesnetzagentur weist auf mehrere Auffälligkeiten in den Schreiben hin, darunter falsche Absenderadressen und Telefonnummern. Zwar können tatsächlich Bußgelder fällig werden, wenn eine Balkon-Solaranlage nicht angemeldet wird – doch die aktuellen Forderungen sind laut Behörde eindeutig betrügerisch. Wer eine solche Anlage installiert, muss sie zwar innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registrieren, dieser Vorgang ist jedoch kostenlos und erfolgt über die offiziellen Kanäle der Behörde.
Die Bundesnetzagentur rät Empfängern dringend, die Zahlungsaufforderung zu ignorieren und den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen. Die Ermittlungsbehörden gehen dem Betrug nach und empfehlen Verbrauchern, verdächtige Schreiben direkt bei der Behörde zu überprüfen.
Die Warnung erfolgt vor dem Hintergrund, dass Betrüger weiterhin die Unsicherheit vieler Haushalte rund um die Anmeldung von Solaranlagen ausnutzen. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte auf keinen Fall antworten oder Geld überweisen. Stattdessen wird geraten, sich bei der Bundesnetzagentur zu erkundigen und im Zweifel Anzeige bei der Polizei zu erstatten.






