23 May 2026, 02:32

Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H.

Messerattacke in Solingen: Höchste Strafe für Täter bestätigt

Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H.

Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für Issa H. – den Attentäter des tödlichen Messerangriffs von Solingen 2024

Deutschlands höchstes Gericht hat das lebenslange Urteil gegen Issa H., den Täter des blutigen Messerangriffs von Solingen im Jahr 2024, bestätigt. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung fast zwei Jahre nach der islamistisch motivierten Tat, bei der drei Menschen starben und acht weitere schwer verletzt wurden. Das Urteil setzt einen Schlussstrich unter einen Fall, der die Nation erschütterte.

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Am Abend des 23. August 2024 überfiel Issa H. mit einem 19 Zentimeter langen Küchenmesser Besucher eines Festes in Solingen. Sein Ziel war es, möglichst viele Menschen zu töten – als Symbole der westlichen Gesellschaft. Drei Menschen kamen ums Leben, acht weitere erlitten schwere Verletzungen.

Nach einer großangelegten Fahndung nahm die Polizei Issa H. am folgenden Tag fest. Die Ermittlungen ergaben seine Verbindung zur dschihadistischen Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) sowie seine Ablehnung liberaler westlicher Werte. Im September 2025 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung – der höchsten Strafe, die das deutsche Recht vorsieht.

Das Gericht sprach ihn der dreifachen Mordes, neunfachen versuchten Mordes und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig. Aufgrund der von ihm weiterhin ausgehenden Gefahr ordneten die Richter zudem seine anschließende Sicherungsverwahrung an.

Der Anschlag von Solingen löste landesweite Empörung aus und befeuerte erneut die Debatte über Deutschlands Flüchtlings- und Asylpolitik. Mit dem nun rechtskräftigen Urteil wird Issa H. lebenslang in Haft bleiben – ohne Aussicht auf Freilassung. Das Urteil schließt ein schmerzhaftes Kapitel für die Angehörigen der Opfer und die von der Gewalt betroffene Gemeinschaft.

Quelle