27 March 2026, 16:21

Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei britischer Reiseerlaubnis

Ein Computerbildschirm mit der Nachricht "Diese verdeckte Website wurde beschlagnahmt" und dem Logo der niederländischen Polizei mit einem blauen Schild und einem weißen Stern.

Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei britischer Reiseerlaubnis

Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte Website bei der Beantragung einer britischen Reiseerlaubnis. Am 13. März 2026 erstatteten sie Anzeige bei der Polizei, nachdem ihnen der betrügerische Charakter der Seite aufgefallen war. Der Vorfall unterstreicht die anhaltenden Risiken für Reisende, die eine elektronische Reiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, ETA) beantragen.

Das Paar hatte den Antrag über eine Website eingeleitet, die es über eine Online-Suche gefunden hatte. Die beiden gaben persönliche Daten und Kreditkarteninformationen ein, bevor ihnen beim Bezahlvorgang Ungereimtheiten auffielen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf etwa 240 Euro – ein Vielfaches der offiziellen ETA-Gebühr von 18,50 Euro pro Person.

Misstrauisch wegen der hohen Summe brachen sie die Transaktion ab. Das Paar stornierte umgehend den Antrag und kontaktierte seine Bank, um die Karte sperren zu lassen. Die Behörden weisen darauf hin, dass ETA-Anträge ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung gestellt werden müssen: https://www.gov.uk/eta.

Die Verbraucherzentrale Deutschland gibt Tipps, wie man gefälschte Websites erkennt. Die Bielefelder Polizei hatte bereits zuvor vor betrügerischen Anbietern gewarnt, die es auf ETA-Antragsteller abgesehen haben. Offizielle Zahlen zu solchen Fällen in Deutschland für das Jahr 2025 liegen jedoch nicht vor.

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Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Der Fall dient als Mahnung, vor der Eingabe persönlicher oder Zahlungsdaten stets die Seriosität der Quelle zu prüfen. Das britische ETA-System besteht seit fast einem Jahr und verlangt von allen Besuchern, ihre Anträge über autorisierte Kanäle einzureichen.

Quelle