Zoll beschlagnahmt 70.000 Euro bei niederländischen Reisenden an deutscher Grenze
Albin ReisingZoll beschlagnahmt 70.000 Euro bei niederländischen Reisenden an deutscher Grenze
Zwei arbeitslose Niederländer sind am 21. April 2025 an einer deutschen Grenzkontrolle gestoppt worden. Sie versuchten, 70.000 Euro in bar von Deutschland in den Irak zu bringen, ohne das Geld zu deklarieren. Das Bargeld wurde von Zollbeamten während einer routinemäßigen Sicherheitsüberprüfung beschlagnahmt.
Die beiden Männer, 35 und 36 Jahre alt, reisten mit drei weiteren Erwachsenen und einem Kind, als sie für eine Kontrolle ausgewählt wurden. Der Ältere trug 50.000 Euro in einer Umhängetasche bei sich, während der 35-Jährige 20.000 Euro in einer ähnlichen Tasche mitführte. Die Behörden konfiszierten den gesamten Betrag und leiteten ein Verwaltungsverfahren wegen unterlassener Deklaration des Bargelds ein.
Nach deutschem Recht müssen Reisende, die mit 10.000 Euro oder mehr Bargeld ein- oder ausreisen, dies dem Zoll melden. Diese Regelung ist Teil der EU-weiten Bemühungen, illegale Geldströme zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern zu unterbinden. Die Vorschrift begrenzt zwar nicht die Menge an Bargeld, die mitgeführt werden darf, doch nicht deklarierte Summen können eingezogen werden.
Die beschlagnahmten 70.000 Euro bleiben vorerst in der Verwahrung des Zolls. Der Fall unterstreicht die Durchsetzung von Meldepflichten, die der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Finanzverbrechen dienen. Beide Männer müssen nun mit möglichen Strafen wegen des Verstoßes rechnen.
