Schwarzfahren: Warum Tausende wegen eines 89 Jahre alten Gesetzes im Gefängnis landen
Ljiljana HeinSchwarzfahren: Warum Tausende wegen eines 89 Jahre alten Gesetzes im Gefängnis landen
Schwarzfahren bleibt ein kostspieliges Problem in Deutschland – jedes Jahr landen Tausende wegen eines 89 Jahre alten Gesetzes im Gefängnis. Kritiker halten die Strafen für überzogen, während Verkehrsunternehmen jährliche Verluste von bis zu einer Milliarde Euro verzeichnen. Nun wächst der politische Druck, das System zu reformieren und die finanzielle Belastung für die Steuerzahler zu verringern.
Nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs kann Schwarzfahren mit Geldstrafen oder sogar Haft bestraft werden. Das 1935 eingeführte Gesetz sieht in schweren Fällen Freiheitsstrafen vor. Jährlich kommen zwischen 7.000 und 9.000 Menschen wegen dieses Delikts hinter Gitter.
Allein in Nordrhein-Westfalen kostet ein Gefängnisaufenthalt pro Tag 202,73 Euro. Diese Ausgaben haben einige Städte im Bundesland dazu veranlasst, keine Strafanzeigen mehr zu stellen, sondern stattdessen zivilrechtliche Bußgelder zu verhängen. Die Standardstrafe für Schwarzfahrer beträgt 60 Euro, doch unbezahlte Bußgelder können zu Haftstrafen führen.
Die Linke und die Grünen fordern die vollständige Abschaffung von Paragraf 265a. Sie argumentieren, eine Entkriminalisierung würde Gerichte und Gefängnisse entlasten. Gleichzeitig unterstützt die Initiative "Freiheitsfonds" Betroffene dabei, Haft zu vermeiden, indem sie deren Strafen übernimmt. Allerdings gibt es seit dem Start des Fonds 2025 keine dokumentierten Fälle, in denen jemand aufgrund von Schwarzfahren aus der Haft entlassen wurde.
Verkehrsbetriebe schätzen die jährlichen Verluste durch Schwarzfahren auf 750 Millionen bis eine Milliarde Euro. Trotz dieser Zahlen betonen Reformbefürworter, das aktuelle System sei ineffizient und unverhältnismäßig hart.
Die Debatte über die Schwarzfahrer-Gesetze hält an, wobei die Forderungen nach einer Entkriminalisierung an Fahrt gewinnen. Sollten Änderungen umgesetzt werden, müssten weniger Menschen ins Gefängnis, und die Steuerzahler könnten Millionen an Gefängnis-kosten sparen. Bis dahin bleibt das Gesetz von 1935 in Kraft – und setzt Jahr für Jahr Tausende der Gefahr einer Haftstrafe aus.