NRW verlängert Unterbringung von Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive bis 2030
Andrew GudeAsylrecht: Land entlastet Kommunen von der Unterbringung - NRW verlängert Unterbringung von Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive bis 2030
Nordrhein-Westfalen beschließt neues Gesetz zur verlängerten Unterbringung von Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive
Nordrhein-Westfalen hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die Unterbringung von Asylsuchenden mit geringen Chancen auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland verlängert. Die Maßnahme sieht vor, dass sie bis zu zwei Jahre in landeseigenen Einrichtungen bleiben müssen. Die Behörden begründen dies mit der Entlastung der Kommunen, die mit steigenden Unterbringungskosten kämpfen.
Betroffen sind Antragsteller, deren Asylgesuche als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wurden. Das Gesetz wurde vom Düsseldorfer Landtag mit Unterstützung von CDU, Grünen und FDP verabschiedet. Es ermöglicht dem Land, die betroffenen Asylbewerber bis Ende 2030 in eigenen Aufnahmeeinrichtungen unterzubringen. Ausnahmen gelten für schutzbedürftige Gruppen wie Geflüchtete mit minderjährigen Kindern, Schwangere, Menschen mit Behinderungen, Personen mit schweren psychischen Erkrankungen und ältere Menschen.
Josefine Paul, die Flüchtlingsministerin des Landes, argumentierte, das System biete sowohl kurzfristige Entlastung als auch langfristige Planungssicherheit. Die SPD kritisierte den Schritt jedoch als "Symbolpolitik", die keine nachhaltigen Lösungen bringe. Sie warnte, dass eine verlängerte Isolation die psychische Belastung verschärfen und die Integration erschweren könnte.
Bei der Abstimmung enthielten sich SPD und AfD. Die AfD hatte zuvor versucht, eine verschärfte Fassung des Gesetzes durchzusetzen, die Ausnahmen und zeitliche Begrenzungen streichen sollte – der Versuch scheiterte jedoch.
Die neuen Regelungen verlagern die Verantwortung von den Kommunen, die bisher die steigenden Kosten für die Unterbringung abgelehnter Asylbewerber tragen mussten. Befürworter betonen, dass dadurch die finanzielle Belastung für Städte und Gemeinden im Land sinken werde.
Das Gesetz bleibt bis 2030 in Kraft und gibt Nordrhein-Westfalen mehr Kontrolle über die Unterbringung bestimmter Asylsuchender. Die Kommunen müssen die vollen Kosten für die Unterbringung von Personen mit geringer Bleibeperspektive nicht mehr allein tragen. Gleichzeitig bleiben die Ausnahmen für schutzbedürftige Gruppen auch unter den neuen Vorschriften bestehen.






