NRW fordert mehr Spielraum für schwimmende Solaranlagen auf Seen und Flüssen
Andrew GudeNRW fordert mehr Spielraum für schwimmende Solaranlagen auf Seen und Flüssen
Nordrhein-Westfalen drängt auf Lockerung der Bundesvorschriften für schwimmende Solaranlagen
Das Land setzt sich für Änderungen der bundesweiten Regelungen zu schwimmenden Photovoltaikanlagen ein. Die aktuelle Gesetzgebung begrenzt, wie viel der Wasseroberfläche mit Solarmodulen bedeckt werden darf – eine Vorgabe, die nach Ansicht der Landesregierung große Projekte behindert und ökologisch nicht immer sinnvoll ist.
In Nordrhein-Westfalen sind derzeit sechs schwimmende PV-Anlagen in Betrieb, darunter die mit 5,6 Megawatt Leistung größte Anlage in Bislich. Nach geltendem Recht dürfen maximal 15 Prozent einer Wasserfläche für Solaranlagen genutzt werden, zudem ist ein 40 Meter breiter Pufferstreifen zum Ufer verpflichtend.
Im Januar reichte der Landesverband Erneuerbare Energien NRW dem Umweltminister des Landes, Oliver Krischer, entsprechende Vorschläge ein. Darin wird eine Anpassung von Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes gefordert, um die zulässige Bedeckungsgrenze zu erhöhen und für bestimmte Gewässer flexible Ausnahmen zu ermöglichen.
Minister Krischer sieht großes Potenzial für großflächige schwimmende PV-Projekte, insbesondere in Regionen wie dem Niederrhein. Zudem verweist das Land darauf, dass der Marktwert von Solarstrom gestiegen ist und im Oktober fast 6,98 Cent pro Kilowattstunde erreichte.
Die geplanten Änderungen sollen den Bau großer schwimmender Solarparks erleichtern. Eine Anpassung der Bundesregelungen könnte mehr Projekte ermöglichen und gleichzeitig ökologische Bedenken berücksichtigen. Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung nun auf, flexiblere Vorschriften zu verabschieden.
