Neues Rodungsverbot ab März: Was Grundstücksbesitzer jetzt wissen müssen
Marit CichoriusNeues Rodungsverbot ab März: Was Grundstücksbesitzer jetzt wissen müssen
Bundesweites Rodungsverbot: Ab März gelten strenge Regeln zum Schutz brütender Tiere
Ab dem 1. März tritt in ganz Deutschland ein flächendeckendes Verbot für das Schneiden von Bäumen und Sträuchern in Kraft. Vom 1. März bis zum 30. September 2026 gelten verschärfte Vorschriften, um brütende Wildtiere zu schützen. Wer vor Beginn der Schutzfrist noch Rückschnittarbeiten durchführen möchte, muss diese bis zum 28. Februar 2026 erledigen.
Das Verbot umfasst den Einsatz von Heckenscheren, Sägen und anderen Werkzeugen an Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen und Sträuchern – und zwar außerhalb von Wäldern oder professionell bewirtschafteten Gärten. Ziel der Maßnahme ist es, Vögel, Insekten und andere Tiere zu schützen, die auf diese Pflanzen als Lebensraum angewiesen sind. Rechtsgrundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz, das nur in wenigen Ausnahmefällen Abweichungen zulässt.
Ausnahmen sind lediglich für behördlich angeordnete Arbeiten, Projekte von öffentlichem Interesse oder Maßnahmen zur Verkehrssicherheit möglich – allerdings nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Stelle. Selbst außerhalb der Schutzzeit können das Fällen alter Bäume oder starker Rückschnitt unter Umständen eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern.
Wer gegen die Regelungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Weitere Informationen zur Schutzperiode und den naturschutzrechtlichen Anforderungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde der Umweltagentur per E-Mail unter [email protected].
Die Schutzfrist erstreckt sich jährlich vom 1. März bis zum 30. September. Grundstücksbesitzer und Gärtner müssen notwendige Schnittarbeiten daher bis spätestens 28. Februar abschließen, um Strafen zu vermeiden. Die Behörden werden das Verbot konsequent durchsetzen, um sicherzustellen, dass Wildtiere während der kritischen Brutmonate ungestört bleiben.






