Neues Amtsblatt Lünen 2026: Verkehrsregeln und Büchereigebühren im Fokus
Marit CichoriusNeues Amtsblatt Lünen 2026: Verkehrsregeln und Büchereigebühren im Fokus
Die Stadt Lünen hat am Dienstag, dem 31. März 2026, eine neue Ausgabe ihres Amtsblatts (Nr. 14/2026) veröffentlicht. Die Publikation enthält mehrere verwaltungsrechtliche Anordnungen, die Verkehrsflächen in Altlünen und Lünen nach den landesweiten Straßenverordnungen betreffen.
Im aktuellen Amtsblatt werden allgemeine verwaltungsrechtliche Verfügungen für mehrere Straßen bekannt gegeben. Betroffen sind der Alte Kirchweg (Flurstücke 1246, 390, 651 und 1864), die Oststraße (Sackgasse, Flurstück 2184) sowie Am Christinentor (Flurstücke 1750 und 1752). Die Anordnungen stützen sich auf § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Zudem veröffentlicht das Amtsblatt die aktualisierte Nutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Lünen. Die Regelungen können von Bürgerinnen und Bürgern kostenlos am Informationsschalter des Rathaus am Willy-Brandt-Platz 1 eingesehen werden. Eine digitale Version steht auf der offiziellen Website der Stadt zur Verfügung.
Sämtliche Bekanntmachungen traten mit der Veröffentlichung am 31. März 2026 in Kraft. Die neuen Verkehrsregelungen gelten für bestimmte Flurstücke in Altlünen und Lünen. Das Amtsblatt liegt sowohl in gedruckter Form im Rathaus als auch digital aus. Bürgerinnen und Bürger können die vollständigen Details der Verordnungen über diese Kanäle einsehen.






