Münster-Mitte: Bürgerinitiative stoppt Umbenennung von NS-belasteten Straßen – Entscheidung im November
Albin ReisingMünster-Mitte: Bürgerinitiative stoppt Umbenennung von NS-belasteten Straßen – Entscheidung im November
Eine Bürgerinitiative in Münster-Mitte hat erfolgreich Pläne zur Umbenennung von fünf Straßen mit Bezug zur NS-Zeit angefochten. Die Stadtverwaltung erklärte die eingereichte Petition für zulässig, nachdem Anwohner mehr als 6.000 Unterschriften gesammelt hatten. Der Streit geht nun in eine entscheidende Abstimmung im November, bei der der Bezirksrat entscheiden wird, ob er der Petition stattgibt oder ein Bürgerbegehren einberuft.
Das Verfahren zur Überprüfung von Straßennamen aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 war bereits 2020 eingeleitet worden. Im Mai beschloss der Bezirksrat, fünf Straßen in Münster-Mitte wegen ihrer historischen Verbindungen zum NS-Regime umzubenennen. Die Stadtverwaltung hatte zuvor jedoch vorgeschlagen, die Namen beizubehalten und stattdessen durch andere Maßnahmen mit dem problematischen Erbe umzugehen.
Als Reaktion darauf sammelte eine lokale Initiative 6.071 gültige Unterschriften von Anwohnern – deutlich mehr als die erforderlichen fünf Prozent in Gebieten mit 100.000 bis 200.000 Einwohnern. Der Stadtrat hatte bereits im September 2024 Richtlinien für öffentliche Gedenkveranstaltungen beschlossen, darunter fraktionsübergreifende Regeln zur Straßenumbenennung.
Der Bezirksrat Münster-Mitte muss nun am 11. November entscheiden, ob er der Petition folgt oder den Weg für ein Bürgerbegehren freimacht. Hält der Rat an seinem ursprünglichen Umbenennungsbeschluss fest, kommt es zu einer öffentlichen Abstimmung. Damit das Bürgerbegehren erfolgreich ist, müsste eine Mehrheit der Wähler für die Beibehaltung der Straßennamen stimmen, und die Wahlbeteiligung müsste mehr als zehn Prozent der Bezirksbevölkerung betragen.
Das Ergebnis der Sitzung am 11. November wird darüber entscheiden, ob die Straßen umbenannt werden oder die Frage in einem Bürgerbegehren geklärt wird. Sollte es zu einer Abstimmung kommen, hängt das Ergebnis sowohl von der Mehrheit der Stimmen als auch von der Mindestbeteiligung ab. Der Konflikt zeigt die anhaltenden Debatten darüber auf, wie mit historischen Altlasten im öffentlichen Raum umgegangen werden soll.






