Jugendliche feuern mit Softair-Pistole auf Frau – Polizei warnt vor gefährlichen Spielereien
Albin ReisingJugendliche feuern mit Softair-Pistole auf Frau – Polizei warnt vor gefährlichen Spielereien
Zwei Jugendliche in Lüdenscheid sind nach dem mutmaßlichen Beschuss einer Frau mit einer Softair-Pistole und anschließenden Beleidigungen bei den Behörden angezeigt worden. Der Vorfall ereignete sich auf dem Parkplatz eines Discounters an der Altenaer Straße. Die Polizei übergab die beiden Jungen später ohne Anklage ihren Eltern.
Ausgelöst wurde die Auseinandersetzung, als die Frau die Teenager aufforderte, das Schießen mit Plastikgeschossen auf dem Parkplatz zu unterlassen. Statt einzulenken, sollen sie die Waffe stattdessen auf sie gerichtet und sie beschimpft haben. Bei dem Angriff blieb die Frau unverletzt.
Softair-Pistolen sind zwar in Deutschland weit verbreitet im Handel erhältlich, dürfen aber nicht offen in der Öffentlichkeit getragen oder abgefeuert werden. Ein solches Verhalten verstößt häufig gegen das deutsche Waffenrecht. Die Polizei warnt seit Langem, dass derartige Handlungen zu gefährlichen Missverständnissen führen können.
In der Vergangenheit kam es bereits zu Großaufgeboten der Sicherheitskräfte. So rückte im Februar 2026 in Nürnberg die Spezialeinheit SEK an Schulen aus, nachdem 13- und 15-Jährige mit Softair-Waffen gesichtet worden waren. Gerichte bestätigten zudem Geldstrafen für aufwendige Polizeieinsätze, die durch realistisch aussehende Waffen auf Schulgeländen ausgelöst worden waren – etwa nach einer abgelehnten Berufung im Juni 2025. Beschlagnahmungen und Verwarnungen in waffenfreien Zonen sind bei ähnlichen Vorfällen mittlerweile gängige Praxis.
Die an dem Vorfall in Lüdenscheid beteiligten Jugendlichen wurden ihren Eltern übergeben. Die Polizei betonte erneut die Risiken, die mit dem unsachgemäßen Umgang mit Softair-Waffen in der Öffentlichkeit verbunden sind. Das Tragen oder Abfeuern solcher Waffen in öffentlichen Bereichen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und unnötige Polizeieinsätze provozieren.
What You Need to Know About Germany's Softair Laws
The legal status of Softair weapons in Germany is strictly defined. Under 0.5 Joule devices are classified as toys. 0.5–7.5 Joule weapons require users to be 18+ and may not be carried publicly without permits. Above 7.5 Joule devices demand a weapons licence. Transport rules also prohibit carrying such weapons in a loaded or accessible state.






