31 March 2026, 14:37

Ganztagsbetreuung in Bergisch Gladbach: Anspruch ja, Plätze ungewiss

Plakat mit Text und Logo, auf dem steht: "Die Sonderanmeldephase für die Gesundheitsversorgung ist bis zum 15. August verlängert."

Ganztagsbetreuung in Bergisch Gladbach: Anspruch ja, Plätze ungewiss

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Kinder in Bergisch Gladbach erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS) – zunächst für alle Erstklässler. Doch wie viele Plätze tatsächlich zur Verfügung stehen werden, kann die Stadt noch nicht konkret benennen. Für viele Eltern bleibt damit ungewiss, ob sie für ihr Kind einen Betreuungsplatz erhalten.

Eigentlich hatte sich die Stadt für dieses Jahr eine Abdeckungsquote von 81 Prozent bei der Nachmittagsbetreuung zum Ziel gesetzt, erreichte jedoch nur 77 Prozent. Diese Lücke nährt Zweifel, ob der künftige Bedarf gedeckt werden kann. Zwar versichert Bergisch Gladbach, stadtweit genug OGS-Plätze für alle Erstklässler im Schuljahr 2026/27 bereitzuhalten, doch an drei Schulen wird es dennoch Engpässe geben: An der GGS Heidkamp fehlen 23 Plätze, an der GGS Moitzfeld 10 und an der KGS Frankenforst 7.

Obwohl die Anmeldefrist für die Grundschulen bereits abgelaufen ist, bleibt unklar, nach welchen Kriterien die begrenzten OGS-Plätze vergeben werden. Zudem haben Eltern Schwierigkeiten, Plätze an ihren Wunschschulen zu bekommen, da die Verteilung der Kapazitäten zwischen den Stadtteilen ungleich ist. Im Schuljahr 2025/26 hatten zwei Familien sogar juristische Schritte eingeleitet, nachdem ihren Kindern die Aufnahme an der gewünschten Schule verweigert worden war – in einem Fall mit Erfolg.

Die Stadt arbeitet nun daran, die Kapazitäten auszubauen, etwa durch die Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten, Erweiterungen bestehender Einrichtungen und eine bessere Auslastung der vorhandenen Flächen. Doch belastbare Zahlen zu den verfügbaren Plätzen im kommenden Schuljahr liegen weiterhin nicht vor. Die endgültigen Zuweisungen – einschließlich der OGS-Platzvergabe – werden den Eltern erst Ende März mitgeteilt.

Dabei garantiert der gesetzliche Anspruch auf einen OGS-Platz noch lange keinen tatsächlichen Platz, da in einigen Gebieten die Nachfrage das Angebot voraussichtlich übersteigen wird. Bis Ende März sollen die Eltern zwar eine verbindliche Zusage für Schule und Nachmittagsbetreuung erhalten – doch Unsicherheit bleibt, sowohl bei der Verfügbarkeit als auch bei der Verteilung der Plätze.

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