EU-Recht auf Reparatur: Warum Verbraucher und Händler jetzt zögern
Die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ trat im Juli 2024 in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Regelung ist es, Reparaturen von defekten Elektro- und Haushaltsgeräten zu erleichtern. Doch bereits jetzt spüren Unternehmen und Verbraucher die finanziellen Auswirkungen der Änderungen.
Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass nur 44 % der Verbraucher über die neue EU-Verordnung informiert sind. Für viele bleibt der Preis das größte Hindernis: 70 % empfinden die Reparaturkosten im Vergleich zum Neukauf als zu hoch. Im Schnitt sind Kunden bereit, maximal 22 % des ursprünglichen Kaufpreises für eine Reparatur auszugeben.
Einzelhändler und Hersteller teilen ähnliche Bedenken. Rund 68 % der Händler erwarten steigende Reparaturkosten, vor allem wegen teurerer Ersatzteile und höherer Personalkosten. Gleichzeitig glauben 63 % der Hersteller, dass Reparaturen für Verbraucher durch die neuen Vorschriften teurer werden. Zudem rechnen 62 % der Händler damit, dass die Preise für Neugeräte steigen, um die höheren Reparaturkosten auszugleichen.
Ein weiteres Problem für den Handel sind die Kapazitäten: Drei von vier Händlern geben an, mit ihrer aktuellen Belegschaft keine größere Anzahl an Reparaturen bewältigen zu können – es fehle an qualifizierten Fachkräften. Ein Viertel der Kunden entscheidet sich zudem allein anhand der Kosten dafür oder dagegen, ein Gerät reparieren zu lassen.
Die Richtlinie soll die Lebensdauer von Geräten verlängern und Abfall reduzieren. Doch erste Anzeichen deuten darauf hin, dass sie sowohl Reparaturen als auch Neuprodukte verteuern könnte. Unternehmen und Verbraucher müssen sich auf finanzielle und operative Herausforderungen einstellen.






