Gericht lehnt Rechtshilfe im Erbstreit der Veltins-Brauerei ab - Erbschaftsstreit bei Veltins: Carl Clemens scheitert vor Gericht
Carl Clemens Veltins, ein Mitglied der renommierten Brauereidynastie Veltins, hat eine weitere juristische Schlacht in einem langjährigen Erbschaftsstreit verloren. Der 63-Jährige hatte seine Schwestern wegen des 30-Millionen-Euro-Nachlasses der gemeinsamen Mutter verklagt, doch das Oberlandesgericht Hamm (OLG) lehnte nun seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Berufung ab. Das Urteil stellt einen weiteren Rückschlag in einem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit dar.
Im Mittelpunkt des Streits steht das Vermögen der verstorbenen Susanne Veltins, deren Familie die Veltins-Brauerei seit ihrer Gründung im Jahr 1870 besitzt. Die Brauerei, mittlerweile in sechster Generation, produziert jährlich über drei Millionen Hektoliter Bier und exportiert in mehr als 40 Länder. Ihr bekanntestes Produkt, das Veltins Pilsener, wird seit 1883 gebraut – neben einer Palette weiterer Biere, Radler und alkoholfreier Getränke.
Carl Clemens Veltins hatte argumentiert, ihm stehe ein angemessener Anteil am mütterlichen Erbe zu. Zudem forderte er eine Entschädigung für ihre Rolle an der Spitze des Unternehmens. Doch das Landgericht Arnsberg wies seine Klage im Juni ab und lehnte seine Forderungen zurück. Das OLG bestätigte nun dieses Urteil und erklärte, eine Berufung habe keine Aussicht auf Erfolg.
Das Gericht verwies darauf, dass Veltins kurz nach seinem 18. Geburtstag auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet habe. Mit der jüngsten Ablehnung bleiben ihm nun zwei Wochen, um einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen. Scheitert er damit, muss er die Berufungskosten selbst tragen.
Die Entscheidung des OLG bringt den Erbschaftsstreit einem endgültigen Abschluss näher. Ohne Prozesskostenhilfe stehen Carl Clemens Veltins erhebliche finanzielle Hürden bevor, sollte er den Rechtsstreit fortsetzen. Der Fall hat bereits wegen des traditionsreichen Familienunternehmens und des beträchtlichen Nachlasswerts öffentliche Aufmerksamkeit erregt.






