Deutschland zentralisiert Datenschutzaufsicht mit neuem Gesetzesentwurf
Ljiljana HeinDeutschland zentralisiert Datenschutzaufsicht mit neuem Gesetzesentwurf
Deutschland bereitet eine Zentralisierung der Datenschutzaufsicht durch ein neues Gesetz vor. Der Entwurf des Datengesetz-Umsetzungsgesetzes (DADG) verlagert die Zuständigkeit von den Landesbehörden auf den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Ziel der Reform ist es, die Anwendung des EU-Datengesetzes im gesamten Land einheitlicher und klarer zu gestalten.
Das EU-Datengesetz ist zwar bereits seit Wochen in Kraft, doch fehlt in Deutschland bisher ein nationales Regelwerk zu seiner Durchsetzung. Ohne das DADG bleibt das Gesetz ein zahnloser Tiger – ein Papiertiger, wie es im Juristenjargon heißt. Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann, muss der Gesetzentwurf noch Bundestag und Bundesrat passieren.
Künftig wird der BfDI die Einhaltung der Datenschutzvorgaben für private Unternehmen überwachen. Branchenaufsichtsbehörden bleiben zwar beteiligt, doch die Länder verlieren einen Großteil ihrer bisherigen Kompetenzen. Zudem erhält die Bundesnetzagentur (BNetzA) erweiterte Befugnisse und fungiert als zentrale Anlaufstelle für die Umsetzung des Datengesetzes.
Bei Verstößen sieht das Gesetz ein gestuftes Sanktionensystem vor. Bußgelder beginnen bei 50.000 Euro und können bei schweren Verstößen bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen. Fälle, die unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen, bleiben jedoch in der bisherigen Zuständigkeit des BfDI – hier gelten weiterhin die bekannten DSGVO-Strafrahmen.
Die Begründung des Entwurfs lautet, dass eine zentralisierte Aufsicht durch den BfDI für mehr Rechtssicherheit sorge. Eine einheitliche Auslegung der Vorschriften solle widersprüchliche Interpretationen vermeiden und die Durchsetzung beschleunigen.
Da das DADG noch nicht final beschlossen ist, bleibt die Umsetzung des EU-Datengesetzes in Deutschland vorerst ungelöst. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden die Verantwortlichkeiten neu geordnet: Der BfDI erhält weitreichendere Kontrollbefugnisse über die Compliance im Privatsektor. Unternehmen müssen sich auf klarere Regeln einstellen – aber auch auf schärfere Strafen bei Verstößen.






